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Griechenland setzt Frist von einer Woche für die Meldung unbebauter Grundstücke

Mittwoch, 17. Juni 2026/QuelleCretaOne/1 Min. Lesezeit
Die griechischen Behörden erinnern Grundstückseigentümer daran, dass ihnen noch etwa eine Woche bleibt, um die Räumung ihrer unbebauten und nicht überdachten Grundstücke zu melden. Die Regelung gilt für Grundstücke außerhalb ausgewiesener Bebauungszonen in ganz Griechenland, einschließlich Kreta. Eigentümer, die ihr Grundstück nicht säubern, riskieren Bußgelder; die Gemeinden können die Arbeiten auf deren Kosten selbst durchführen. Bestimmte Eigentümergruppen können von der Pflicht befreit werden. Für Touristen ist diese Maßnahme Teil der jährlichen Brandschutzvorbereitungen vor dem Sommer: geräumte Grundstücke verringern das Waldbrandrisiko in ländlichen und stadtnahen Gebieten. Besucher, die auf Kreta wandern oder das Hinterland erkunden, sollten markierte Wege nicht verlassen, lokale Brandwarnungen beachten und in den trockenen Sommermonaten das Entzünden von Feuer im Freien vermeiden.

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