Zurück zu NachrichtenDie Europäische Union hat ihre Vorschriften für den Luftverkehr aktualisiert und dabei die Rechte von Passagieren auf Flügen nach und von Kreta deutlich gestärkt. Die neuen Regelungen präzisieren die Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen und Beförderungsverweigerungen. Airlines, die die Flughäfen Heraklion (HER) und Chania (CHQ) bedienen, sind verpflichtet, die aktualisierten Standards einzuhalten. Bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen haben Reisende Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Unterbringung sowie auf finanzielle Entschädigung, abhängig von den jeweiligen Umständen. Alle Buchungsunterlagen und Quittungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie für die Einreichung von Forderungen erforderlich sind. Die Änderungen sollen das Reklamationsverfahren vereinfachen und die Transparenz zwischen Fluggesellschaften und Reisenden in den EU-Mitgliedstaaten verbessern.
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Neue EU-Vorschriften stärken den Schutz von Flugreisenden nach Kreta
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