Die Anwaltskammer von Heraklion hat eine klare Erklärung verabschiedet, die sich gegen jede alternative Nutzung des Gerichtsgrundstücks ausspricht. Die Rechtsorganisation betont, dass das Grundstück ausschließlich seinem beabsichtigten Justizzweck vorbehalten bleiben sollte, was eine feste Position zu einem laufenden lokalen Thema markiert.
Die Position der Anwaltskammer spiegelt die Bedenken von Rechtsfachleuten bezüglich der Wahrung wesentlicher institutioneller Infrastruktur in der Stadt wider. Diese Erklärung erfolgt im Kontext breiterer Diskussionen über die zukünftige Entwicklung öffentlicher Räume in Heraklion.