Ab 1. April 2026 führt Griechenland erhebliche Änderungen an den Mietregelungen ein. Alle Mietzahlungen müssen nun verbindlich per Banküberweisung erfolgen und beenden damit Barzahlungen für Mietverträge. Dieses neue Regelwerk zielt darauf ab, die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt zu stärken und die finanzielle Verantwortung von Vermietern und Mietern zu erhöhen.
Die Maßnahme gilt für Mietvorgänge in breiter Form, wobei bestimmte Ausnahmen bestehen. Es wird klargestellt, dass die Pfändungsfreigrenze nicht automatisch für Mietzahlungen gilt, außer in bestimmten Fällen mit deklarierten Bankkonten. Die Verordnung stellt eine bedeutende Verschiebung hin zur Formalisierung des griechischen Mietmarktes und zur Verbesserung der Finanzdokumentation dar.