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Griechenland verlängert Frist für Grundbuchkorrekturen in Heraklion

Freitag, 12. Juni 2026/QuelleCretaOne/1 Min. Lesezeit
Die Technische Kammer Griechenlands (TEE/TAK) hat dringend eine Verlängerung der Frist zur Berichtigung von Fehlern im Grundbuch von Heraklion gefordert. Tausende Privatgrundstücke in der Region sind von fehlerhaften Eintragungen und umstrittenen Staatsansprüchen betroffen. Viele Eigentümer befinden sich in rechtlicher Unsicherheit über ihre Eigentumstitel, bis die Korrekturen abgeschlossen sind. Für Interessenten, die in Kreta eine Immobilie erwerben möchten, ist diese Situation unmittelbar relevant. Käufer und Investoren sind gut beraten, eine gründliche Prüfung vorzunehmen und vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags im Raum Heraklion einen lokalen Notar oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Bestehende Miet- und Ferienwohnungen sind vom operativen Betrieb her nicht betroffen. Die Technische Kammer drängt die griechischen Behörden, den Eigentümern mehr Zeit für die Einreichung formeller Korrekturen zu gewähren. Eine offizielle Verlängerung war zum Zeitpunkt dieses Berichts noch nicht bestätigt.

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