Zurück zu NachrichtenDie Europäische Union hat ihre Fluggastrechteverordnung überarbeitet. Die Änderungen betreffen Reisende, die Kreta anfliegen oder von dort abfliegen. Bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen haben Passagiere weiterhin Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Der neue Rahmen klärt zudem, welche Gebühren Airlines für Handgepäck erheben dürfen und welche nicht. Familien profitieren von stärkeren Garantien: Sitzplätze müssen gemeinsam zugeteilt werden, ohne Aufpreis. Die Regeln gelten für alle EU-Flüge sowie für Verbindungen europäischer Carrier, womit die meisten Strecken zu den Flughäfen Heraklion und Chania erfasst werden. Wer von Störungen betroffen ist, sollte die Situation dokumentieren, Belege für Mehrausgaben aufbewahren und Entschädigungsansprüche direkt bei der Fluggesellschaft oder der nationalen Verbraucherschutzbehörde geltend machen.
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EU aktualisiert Fluggastrechte: neue Schutzregeln für Kreta-Reisende
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