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Kreta: Grundstückseigentümer müssen bis zum 27. Juli Katasteransprüche anmelden

Freitag, 3. Juli 2026/QuelleCretaOne/1 Min. Lesezeit
Grundstückseigentümer in den Gemeinden Heraklion, Chersonissos und Malevizi auf Kreta haben bis zum 27. Juli 2026 Zeit, ihre Ansprüche beim griechischen Nationalen Kataster einzureichen. Wer diese Frist versäumt, verliert dauerhaft die rechtliche Anerkennung seiner Eigentumsrechte, ohne jede Möglichkeit eines Widerspruchs. Katasterbeamter Tavernarakis betonte, es werde keine zweite Chance geben. Tausende Eigentümer in Zentral- und Nordkreta sind betroffen. Touristen in Heraklion oder Chersonissos sind davon nicht direkt betroffen; wer jedoch Immobilieninteressen auf Kreta hat, sollte vor dem 27. Juli einen lokalen Anwalt oder das Katasteramt Heraklion aufsuchen.

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