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EU stärkt Fluggastrechte: bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugverspätungen

Freitag, 12. Juni 2026/QuelleCretaOne/1 Min. Lesezeit
Die Europäische Union hat eine neue Vereinbarung getroffen, die die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen und Annullierungen stärkt. Nach den aktualisierten Regeln können Reisende, die von oder zu EU-Flughäfen fliegen, darunter Heraklion (HER) und Chania (CHQ) auf Kreta, je nach Flugdistanz und Dauer der Verspätung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten. Das Abkommen, das von den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten gebilligt wurde, baut auf der Verordnung EG 261/2004 auf und soll die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen beschleunigen. Urlauber, die diesen Sommer nach Kreta fliegen, sollten Bordkarten und Buchungsbestätigungen aufbewahren, Verspätungen am Flughafen dokumentieren und Ansprüche innerhalb der vorgeschriebenen Frist direkt bei der Fluggesellschaft einreichen. Billigfluggesellschaften auf Kreta-Routen unterliegen denselben Regeln. Informieren Sie sich vor der Reise über die Entschädigungsrichtlinien Ihrer Airline und wenden Sie sich bei ausbleibender Antwort an einen in der EU registrierten Dienstleister für Fluggastrechte.

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